Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Beratungs-, Controlling-, SAP- und Schulungsleistungen

CO4YOU.consulting
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Thomas Zimmer
77866 Rheinau
E-Mail: CO4YOU.consulting@gmail.com

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Stand: 01.08.2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Beratungs-, Controlling-, Analyse-, SAP-, Projektunterstützungs- und Schulungsleistungen zwischen CO4YOU.consulting, Thomas Zimmer – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Auftraggebern.
(2) Auftraggeber können sowohl Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein.

(3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausschließlich gegenüber Unternehmern oder ausschließlich gegenüber Verbrauchern gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(5) Individuelle Vereinbarungen sowie die Regelungen eines konkreten Angebots oder einer Auftragsbestätigung haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in sonstigen Informations- und Werbematerialien stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.

(2) Ein Vertrag kommt insbesondere durch die Annahme eines individuellen Angebots, durch eine Auftragsbestätigung oder durch eine sonstige eindeutige Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zustande.

(3) Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

3. Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Beratungs-, Controlling-, Analyse-, SAP-, Projektunterstützungs- und Schulungsleistungen entsprechend der jeweiligen Vereinbarung.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den Leistungen um Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Umsatz- oder Ergebnisentwicklung, bestimmte Einsparungen oder ein sonstiger konkreter wirtschaftlicher Erfolg werden nicht geschuldet.

(3) Die Beratungsleistungen dienen der fachlichen Unterstützung des Auftraggebers. Entscheidungen, insbesondere unternehmerische, wirtschaftliche, steuerliche, rechtliche oder organisatorische Entscheidungen, trifft der Auftraggeber grundsätzlich in eigener Verantwortung.

(4) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung, soweit eine solche Beratung gesetzlich den hierzu befugten Berufsgruppen vorbehalten ist.

(5) Bei SAP-bezogenen Leistungen ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung, ob die Tätigkeit insbesondere Beratung, Analyse, Konzeption, Schulung, Projektunterstützung, Customizing oder sonstige technische bzw. fachliche Tätigkeiten umfasst.

(6) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich vergütungspflichtig sein.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Systemzugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Daten verantwortlich.

(3) Der Auftragnehmer darf grundsätzlich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und Daten ausgehen, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit für ihn nicht offensichtlich ist.

(4) Soweit der Auftragnehmer Zugriff auf IT- oder SAP-Systeme des Auftraggebers erhält, hat der Auftraggeber für angemessene Datensicherungen und Wiederherstellungsmöglichkeiten zu sorgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(5) Produktive Änderungen an IT- oder SAP-Systemen erfolgen nur im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Soweit eine Freigabe durch den Auftraggeber vereinbart oder nach den Umständen erforderlich ist, erfolgt die Umsetzung nach entsprechender Freigabe.

(6) Verzögerungen, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen und vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Sie kann insbesondere auf Grundlage eines Stunden- oder Tagessatzes oder als Pauschalhonorar vereinbart werden.

(2) Sofern nicht ausdrücklich eine Pauschalvergütung vereinbart wurde, werden Leistungen nach dem tatsächlich angefallenen und vereinbarten Aufwand abgerechnet.

(3) Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern kann die Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

(4) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde.

(6) Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

(7) Gegenüber Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

(8) Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

(9) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, besteht bei Zahlungsverzug zusätzlich ein Anspruch auf die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB.

(10) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen darüber hinausgehenden, durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen. Eine Verzugspauschale nach Absatz 9 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.

(11) Gegenüber Verbrauchern werden für Mahnungen keine darüber hinausgehenden pauschalen Mahngebühren erhoben. Die Geltendmachung eines konkret entstandenen und gesetzlich ersatzfähigen Verzugsschadens bleibt unberührt.

6. Absage und Verschiebung von Beratungs- und Schulungsterminen

(1) Vereinbarte Beratungs- und Schulungstermine werden für den Auftraggeber reserviert. Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, soll der Auftraggeber den Auftragnehmer möglichst frühzeitig informieren.

(2) Soweit individuell nichts anderes vereinbart wurde, können für fest vereinbarte Beratungs- oder Schulungstermine folgende pauschalierte Ausfallkosten berechnet werden:

bei Absage bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem Termin: keine Ausfallkosten,
bei Absage weniger als 14, aber mindestens 7 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des für den Termin vereinbarten Honorars,
bei Absage weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin: 75 % des für den Termin vereinbarten Honorars,
bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des für den Termin vereinbarten Honorars.

(3) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Auftragnehmer muss sich insbesondere ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung des reservierten Zeitraums anrechnen lassen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

(5) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(6) Eine Verschiebung eines vereinbarten Termins ist nach Abstimmung und Verfügbarkeit des Auftragnehmers möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

7. Termine und Verzögerungen

(1) Vereinbarte Termine und Leistungszeiträume werden eingehalten, soweit sie ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, technischer Störungen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände führen zu einer angemessenen Verlängerung betroffener Leistungsfristen.

(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche absehbare Verzögerungen.

(4) Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

8. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

(1) Soweit im Rahmen der Tätigkeit urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Arbeitsergebnisse entstehen, erhält der Auftraggeber daran die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Der Auftraggeber darf die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Analysen, Berechnungen, Präsentationen, Dokumentationen und Controlling-Auswertungen, für seine eigenen internen bzw. privaten Zwecke verwenden und innerhalb seines Unternehmens bzw. seiner Organisation vervielfältigen und weitergeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Vorbestehende Methoden, Konzepte, Vorlagen, Berechnungsmodelle, Tools, Schulungskonzepte, Know-how und sonstige bereits unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelte Materialien des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer.

(4) Eine Veröffentlichung, entgeltliche Weitergabe an Dritte, Weiterveräußerung oder Nutzung von Arbeitsergebnissen außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit dem Auftraggeber hierfür nicht bereits aufgrund der individuellen Vereinbarung entsprechende Rechte eingeräumt wurden.

(5) Rechte Dritter, insbesondere an Software, SAP-Produkten oder sonstigen Fremdmaterialien, bleiben unberührt.

9. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und grundsätzlich nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

(3) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die rechtmäßig von einem zur Offenlegung berechtigten Dritten erlangt wurden.

(4) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

10. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

(3) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag eines Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

11. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in diesem Fall, soweit gesetzlich zulässig, auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Soweit Beratungsleistungen auf vom Auftraggeber bereitgestellten Daten, Informationen oder Unterlagen beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht für Nachteile, die ausschließlich darauf beruhen, dass diese Informationen unrichtig, unvollständig oder nicht aktuell waren und dies für den Auftragnehmer nicht erkennbar war.

(6) Die eigenverantwortliche Entscheidung des Auftraggebers aufgrund einer Beratung lässt eine gesetzlich bestehende Haftung des Auftragnehmers für schuldhafte Pflichtverletzungen unberührt.

12. Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer darf die Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.

(2) Die Zustimmung kann insbesondere die Nennung des Namens bzw. Unternehmensnamens, eine allgemeine Beschreibung des Projekts sowie gegebenenfalls die Nutzung eines Logos umfassen.

(3) Vertrauliche Informationen, interne Daten, Kennzahlen oder Arbeitsergebnisse werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht.

(4) Eine erteilte Zustimmung kann für zukünftige Veröffentlichungen widerrufen werden, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht.

13. Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und Beendigung eines Auftrags richten sich vorrangig nach der individuellen Vereinbarung.

(2) Bei einmaligen Leistungen endet das Vertragsverhältnis grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

(3) Bei laufenden Beratungsleistungen ohne vereinbarte feste Laufzeit gelten die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten, soweit keine individuelle Kündigungsregelung getroffen wurde.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Besondere Bestimmungen für Verbraucher

(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.

(2) Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der im Anschluss an diese AGB enthaltenen Widerrufsbelehrung.

(3) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und widerruft der Verbraucher anschließend den Vertrag, kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein.

(4) Bei einem Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung kann das Widerrufsrecht nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen, wenn die hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

15. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig davon Vorrang vor diesen AGB.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart werden.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

CO4YOU.consulting
Thomas Zimmer
77866 Rheinau
E-Mail:
CO4YOU.consulting@gmail.com

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mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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Stand: August 2026